Was ist die Vorabpauschale?
Wirtschaftlich betrachtet handelt es sich um eine vorweggenommene Besteuerung zukünftiger Wertsteigerungen des Fondsvermögens. So stellt das Finanzamt sicher, dass eine Mindestbesteuerung auf Anlegerebene stattfindet - auch in Fällen, in denen ein Fonds keine oder eine zu geringe Ausschüttung vornimmt.
Die Vorabpauschale ist dabei auf die Wertsteigerung im Kalenderjahr begrenzt - es wird also nichts besteuert, was nicht erwirtschaftet wurde.
Die Berechnung erfolgt für alle Fonds durch einen unabhängigen Datendienstleister (WM Datenservice®) und wird den depotführenden Stellen zur Verfügung gestellt.
Die Kapitalanlagegesellschaft berechnet die Steuern (Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf den veröffentlichten Betrag und zieht die Steuerforderung beim Kunden für das Finanzamt ein.